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Anhang II der FFH-Richtlinie
Auf Anhang II der FFH-Richtlinie sind "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" aufgelistet.
Kurz: Man muss Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz einrichten und diese so betreuen, dass die ökologischen Bedürfnisse dieser Arten erfüllt werden und ihre Bestände erhalten bleiben. Anhang II ist also das Gegenstück zu Anhang I auf dem die Lebensräume gelistet sind.
Ähnlich wie bei den Lebensräumen, sind auf diesem Anhang viele Arten gelistet, welche einzelne Staaten in ihren Einzugsgebieten für schützensert erachten, die aber in Deutschland nicht vorkommen. Ein Beispiel wäre die Griechische Landschildkröte.
In Deutschland stehen 141 Arten auf Anhang II, aus den Gruppen der Gefäßpflanzen + Farne (27), Moose (13), der Säugetiere (21), der Amphibien (4) und Reptilien (1), der Fische (31) und der Wirbellosen (Schmetterlinge (11), Käfer (15), Libellen (6), Krebstiere (2), Spinnentiere (1), Muscheln (2), und Schnecken (7).