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FFH-Gebiete, FFH-Arten und Vogelschutzgebiete - Natura 2000

Anhang IV und V der FFH-Richtlinie

Arten der Anhänge IV und V der Fauna Flora Habitatrichtlinie

Zur Zeit werden in Deutschland 138 Arten auf Anhang IV sowie 110 Arten auf Anhang V geführt.

Anhang IV

Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (in Deutschland aktuell 138 Tier- und Pflanzenarten), die europaweit durch die FFH-Richtlinie unter Schutz stehen, weil sie in ganz Europa und damit auch in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit schützenswert sind. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ v.a. in den § 44 übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dürfen diese Arten auch nicht in der Fortpflanzungs- Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden. Dieser sog. spezielle Artenschutz gilt nicht nur im Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern auf der gesamten Fläche. Das bedeutet, dass für diese Arten strenge Schutzvorschriften gelten, auch außerhalb der FFH-Gebiete und dass der Schutz dieser Arten bei jeglichem Eingriff in Natur und Landschaft beachtet werden muss. Laut § 44 darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern.

Die Umsetzung dieser Vorgaben in die Praxis ist jedoch nicht immer einfach. Dies beginnt damit, ob man auf der Fläche tatsächlich eine Population der Art vorliegen hat. Wenn ja, wie groß ist eine Population? Wie ist diese abgegrenzt? Fragen die man ja beantworten muss, um zu beurteilen, ob sich die Population durch die Landnutzung verschlechtern wird oder ob es keine negative Auswirkungen gibt. Um dies zu verdeutlichen, stelle man sich eine Region vor, in der die Wildkatze vereinzelt vorkommt. Die Tiere sind in den Wäldern natürlicherweise in geringen dichten Vorhanden und es ist unstrittig, dass es Austausch zwischen lokalen Katzenfamilien gibt, man also von einer Population reden kann. Aber wie erfolgt die Abgrenzung der Population? Sind damit nur die "Verwandten" innerhalb eines großen Waldgebietes gemeint oder größere Regionen wie - sagen wir einmal - Nordhessen?! Auch dort wird es sicherlich auch über größere Distanzen Austausch von Tieren geben. Um die Frage für das Beispiel zu beantworten: Bei der Wildkatze versucht man sich an größeren, abgrenzbaren Waldregionen zu orientieren.

Selbst wenn man klare Vorstellung von der Abgrenzung einer Population hat, ist es schwierig zu beurteilen, ob sich tatsächlich etwas verschlechtert. Oft ist es schon schweirig genug überhaupt zu wissen, mit wie vielen Tieren man es zu tun hat. Dann gibt es ganz natürliche jährliche Schwankungen in den Größen der Populationen - hat man es nur mit einem natürlichen Prozess zu tun oder sind dies schon Auswirkungen einzelner Landnutzungen, welche dann strenggenommen verboten werden müssten.

Als Reaktion auf diese Problematik hat das Bundesamt für Naturschutz eine Website zu Anhang IV - Arten in Auftrag gegeben, die für jede Art möglichst detailliert Informationen zusammenstellt, um die oben genannten Fragen beantworten zu können.

Anhang V

Anhang V (Anh. V) listet Tier- und Pflanzenarten auf, deren Rückgang und Gefährdung vor allem durch die Entnahme aus der Natur verursacht wurde und die daher vor weiterer unkontrollierter Entnahme geschützt werden mussten. Ein Beispiel ist die Heilpflanze Arnika (Arnica montana), die zur Herstellung von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird. Aktuell sind in Deutschland 110 Arten auf diesem Anhang. Die Regelungen für die von Nutzung und Handel bedrohten Anhang V-Arten sind in den §§ 45-48 festgelegt.

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Amphibien & Reptilien

Lurch des Jahres 2022: Wechselkröte (Bufo viridis)

Fliegen

Fliegen in Deutschland

Wanzen

Wanzen in Deutschland

Heuschrecken

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Libellen

Libellen in Deutschland

Online: https://www.deutschlands-natur.de/natura2000/ffh-anhang-iv/
Datum: 14.12.2024
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