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Natura 2000 – Grundlagen
Gebietsauswahl
In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient.
Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.
Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonderers schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll.
FFH- und Vogelschutzgebiete in Deutschland
Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken sie ca. 15,4 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rd. 45 % der marinen Fläche.1
FFH-Gebiete
Deutschland hat bislang 4.557 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regionen (alpin, atlantisch, kontinental) verteilen. Dies entspricht einem Meldeanteil von 9,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 2.128.727 ha Bodensee, Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand: 04.12.15) sowie 943.984 ha in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
Vogelschutzgebiete
Deutschland hat bislang 742 Vogelschutzgebiete (BSG) gemeldet. Dies entspricht einem Meldeumfang von 11,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 1.970.450 ha Bodensee, Meeres-, Bodden- und Wattflächen sowie 513.930 ha in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
1 Quelle: Bundesamt für Naturschutz, online: http://www.bfn.de/0316_gebiete.html (Stand: 24.10.2016)