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Anhang I der FFH-Richtlinie
Im Anhang I der FFH-Richtlinie sind natürliche und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete im Netzwerk Natura 2000 ausgewiesen werden sollen.
Die Länder der EU haben sich auf 231 unterschiedliche Lebensräume geeinigt, die besonders schützenswert sind. Es ist nachvollziehbar, dass es ganz im Süden Europas oder in der Tundra Nordeuropas einige Lebensraumtypen gibt, die in Deutschland nicht vorkommen. Für Deutschland listet man deshalb nur 92 Lebensraumtypen. Nicht in allen Bundesländern sind diese Lebensräume vertreten.
Der Laie wundert sich möglicherweise dennoch wie man noch auf so viele unterschiedliche Lebensraumtypen kommt. Die oben genannten Lebensraumtypen werden in der Regel anhand von pflanzenkundlichen Kriterien - also welche Pflanzenarten in welcher Dominanz vorkommen - unterschieden. Boden, Klima, Höhenlage und Nutzung entscheiden, welche Pflanzen in einem Areal wachsen. Das Bergwälder aus Fichten und Tannen wenig mit Buchenwäldern des Tieflandes gemein haben, wird vielen vielleicht noch klar sein, aber auch innerhalb der Buchenwälder kann man noch weitere charakteristische "Ausprägungen" unterscheiden, beispielsweise wenn der Untergrund basisch oder sauer ist. In Deutschland unterscheidet man deshalb alleine 17 unterschiedliche Wald-Lebensraumtypen.
Derzeit sind in Deutschland über 4.557 FFH-Gebiete gemeldet, die 9,3 Prozent der deutschen Landfläche abdecken.
Bei den FFH-Lebensraumtypen kann es sich auch um kleinflächige Areale handeln. Bei den zahlreichen ausgewiesenen FFH-Gebieten ist es deshalb eher die Regel, als die Ausnahme, dass man mehrere FFH-Lebensraumtypen auf den Flächen vorfindet.